"Nichts ist beständiger als der Wandel"
... das wusste Heraklit schon im alten Griechenland!
Nachdem das Fernbehandlungsverbot für telemedizinische Leistungen im Jahr 2018 aufgehoben wurde, gab es eine erste zaghafte Öffnung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Ferne.
Die weltweite Corona - Pandemie hat ab dem Jahr 2020 die Dynamik und Geschwindigkeit von digitalen telemedizinischen Lösungen enorm beschleunigt. Im Zuge der Pandemie erlaubten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erstmals auch die Heilmittel-Behandlung durch Ergotherapie über teletherapeutische Ansätze.
Was anfangs nur befristet möglich war ist mittlerweile durch eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien dauerhaft geregelt und erlaubt.
Auszug Heilmittel-Richtlinie (GBA, 2022)
§11 Ort der Leistungserbringung
- (3) Heilmittel können anstelle eines unmittelbar persönlichen Kontaktes nach Maßgabe der Verträge gemäß § 125 SGB V als telemedizinische Leistung in Echtzeit erbracht werden.“
§ 16b Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistung
- (1) Telemedizinische Leistungen im Sinne dieser Richtlinie werden als synchrone Kommunikation zwischen einer Heilmittelerbringerin oder einem Heilmittelerbringer und einer Patientin oder einem Patienten, vorrangig im Wege einer Onlinebehandlung per Videoübertragung in Echtzeit verstanden. Insbesondere stellen aufgezeichnete Videofilme oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) keine Behandlung im Sinne dieser Richtlinie dar.
- (2) Die Entscheidung über die Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden, trifft die Patientin oder der Patient gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nach Maßgabe der Verträge nach § 125 SGB V und vorbehaltlich eines Ausschlusses gemäß § 6 Absatz 4. Die Erbringung als telemedizinische Leistung ist für jede Patientin oder jeden Patienten im Einzelfall zu entscheiden. Die Therapeutin oder der Therapeut muss die Patientin oder den Patienten auf die Möglichkeit einer Behandlung im unmittelbar persönlichen Kontakt hinweisen.
- (3) Die Erbringung von Heilmitteln im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes nach dieser Richtlinie ist derzeit etablierter fachlicher Standard. Sie hat Vorrang vor einer Erbringung als telemedizinische Leistung, sofern das Therapieziel aus therapeutischer und medizinischer Sicht nicht in gleichem Maße wie bei einer Präsenztherapie erreicht werden kann. Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall hat im unmittelbar persönlichen Kontakt stattzufinden. Im Rahmen der Behandlung müssen regelmäßig Verlaufskontrollen im unmittelbar persönlichen Kontakt erfolgen.
- (4) Kann die Behandlung als telemedizinische Leistung nicht sachgerecht erfolgen oder entscheidet sich die Patientin oder der Patient oder die Verordnerin oder der Verordner gegen eine weitere telemedizinische Leistungserbringung, muss die Behandlung im Wege eines unmittelbar persönlichen Kontaktes fortgesetzt werden.
Diese Entwicklungen ebneten den Weg zu einer umfassenden Auseinandersetzung der verschiedenen Berufsgruppen mit teletherapeutischen Möglichkeiten und führten zu einer ersten Definition von Teletherapie.
Definition der Teletherapie
Teletherapie ist ein Anwendungsbereich der Telemedizin, „bei der ein Gesundheitsdienstanbieter aktiv aus der Entfernung in die Behandlung von Patienten eingreift“ (Goldgruber et al., 2021).
Teletherapie ist dadurch gekennzeichnet, dass das therapeutische Geschehen von der physischen Anwesenheit des Arztes bzw. Therapeuten vor Ort entkoppelt wird. (Marx et al., 2021).
In der Fortbildungsreihe "Digitale Ergotherapie - Teletherapie erfolgreich planen" werden neben den rechtlichen und technischen Voraussetzungen auch die Besonderheiten auf der Therapeut*innen und Klient*innenebene besprochen.
Darüber hinaus wird besprochen welche Möglichkeiten und Grenzen aktuell in der Teletherapie vorhanden sind und bei welchen Diagnosen es als ein geeigneter und vielversprechender Ansatz gilt.
Bleiben Sie modern und gehen Sie den innovativen Weg der Teletherapie mit!
Literatur
Goldgruber J.; Kratky, W.; Löffler, K; (2021): Teletherapie – eine innovative Therapiemöglichkeit (auch) für ältere Menschen. Procare, 26(4):48-51. https://doi.org/10.1007/s00735-021-1341-6
Heilmittel-Richtlinie (2021). https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Marx G., Rossaint R., Marx N. (2021): Telemedizin. Grundlagen und praktische Anwendung in stationären und ambulanten Einrichtungen. Springer: Wiesbaden